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Fachkommission ZSO Jungfrau

Vorname Name, WohnortFunktionGemeindegruppe
Fritz von Allmen, Wilderswil
Präsident

Wilderswil

Martin Gertsch, Wengen
Mitglied

Gündlischwand, Lauterbrunnen

Urs Guggisberg, Grindelwald
Mitglied

Grindelwald, Lütschental

René Krebs, Bönigen
Mitglied

Bönigen, Iseltwald, Niederried, Ringgenberg

Peter Michel, Interlaken
Mitglied

Interlaken, Därligen, Leissigen

Michèle Stähli, Matten
Mitglied

Matten, Gsteigwiler, Saxeten

Adrian Deuschle, Beatenberg
Mitglied

Unterseen, Beatenberg, Habkern

Adrian Schürch
Kommandant
Thomas Frutiger
Stv.-Kommandant / Sekretär

Zuständigkeiten / Aufgabenbereiche

Die Fachkommission Zivilschutzorganisation

  • stellt dem Gemeinderat Wilderswil nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung Antrag für die Anstellung des hauptamtlichen Personals,
  • stellt das nebenamtliche Personal an,
  • ist Disziplinarorgan für alle Zivilschutzangehörigen der Zivilschutzorganisation und das nebenamtliche Personal (ausgenommen davon ist das hauptamtliche Personal),
  • ist zuständig, zu Zivilschutzdienstleistungen nicht einrückende Zivilschutzangehörige bei der Staatsanwaltschaft Oberland zu verzeigen, unter Kopie an den Gemeinderat der Wohnsitzgemeinde,
  • bezeichnet die Stellvertretung der Zivilschutzkommandantin oder des Zivilschutzkommandanten,
  • legt die Organisation der Zivilschutzorganisation fest,
  • beantragt dem Gemeinderat Änderungen des Leistungsauftrages,
  • berät das Budget und genehmigt die Verteilung der Kosten auf die Gemeinden,
  • genehmigt den Jahresbericht des Zivilschutzkommandanten oder der Zivilschutzkommandantin und stellt den genehmigten Bericht allen Vertragsgemeinden zu,
  • beschafft Material und Ausrüstungen im Rahmen bewilligter Budget- oder Investitionskredite,
  • legt im Rahmen des Budgets die Jahresentschädigung für nicht im Anstellungsverhältnis stehende Funktionsträgerinnen und Funktionsträger für die im Pflichtenheft definierten Aufgaben und die Zusatzentschädigung für über das Pflichtenheft hinausgehend angeordnete Aufgaben, die nicht durch die EO-Karte abgedeckt sind, fest,
  • bestimmt den Administrationszuschlag für Einsätze zu Gunsten von Veranstaltungen,
  • beantragt den zuständigen Gemeinden die Erstellung fehlender Anlagen und Schutzbauten,
  • schlägt dem Gemeinderat der Sitzgemeinde die Gemeindedelegierten im Gemeindeverband regionales Kompetenzzentrum Spiez zur Wahl vor,
  • beantragt dem Gemeinderat Wilderswil Weisungen an die Delegierten im Gemeindeverband regionales Kompetenzzentrum Spiez,
  • informiert die Gemeinden nach jeder Kommissionssitzung unter dem Vorbehalt der Bestimmungen über den Datenschutz und den Persönlichkeitsschutz über die gefassten Beschlüsse.

Im Übrigen sind die Verträge über die Zusammenarbeit der Sitzgemeinde Wilderswil mit den Anschlussgemeinden im Bereich des Zivilschutzes und der Leistungsauftrag für die Zivilschutzorganisation Jungfrau massgebend.