Information betreffend Veränderung im Gewässerschutzbewilligunsverfahren

Ab Januar 2012 werden die Gewässerschutzgesuche neu von den Industriellen Betrieben Interlaken (IBI) beurteilt. Diese werden zuhanden der Gemeinde Wilderswil einen Amtsbericht verfassen, auf dessen Grundlagen die Gemeinde eine Gewässerschutz-bewilligung erlässt. Aus diesem Grund können ab Januar 2012 Fragen zu Eingaben von Gewässerschutzgesuchen direkt von den Gesuchstellern an die IBI oder umgekehrt gerichtet werden.

 Am Verfahrensablauf ändert sich nichts, ein Baugesuch muss weiterhin bei der Bauverwaltung Wilderswil eingereicht werden.

Bei Fragen stehen Ihnen die Gemeindebetriebe Wilderswil (Tel. 033 826 01 44) gerne zur Verfügung.

 Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.