GV / Abstimmungen / Wahlen
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil angemeldet sind.

In der Einwohnergemeinde Wilderswil äussern die Stimmberechtigten ihren Willen an der Gemeindeversammlung oder an der Urne. Grundsätzlich werden Sachgeschäfte an der Gemeindeversammlung entschieden, sofern diese in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten fallen. Für neue Ausgaben von mehr als 2 Mio. Franken beschliessen die Stimmberechtigten an der Urne.

Bei Wahlen und Abstimmungen in eidgenössischen, kantonalen und kommunaler Angelegenheiten kann die Stimmabgabe entweder brieflich (Zustellung / Abgabe an die Gemeindeverwaltung) oder persönlich an der Urne erfolgen.

Stimmlokal: Sitzungszimmer Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 31
Urnenöffnungszeiten: 10.00 bis 11.00 Uhr


Eidgenössische und/oder Kantonale Volksabstimmungen
  • 11. März 2012
  • 17. Juni 2012
  • 23. September 2012
  • 10. Dezember 2012

Gemeindewahlen 2012
  • 4. November 2012

Gemeindeversammlungen 2012
  • Montag, 14. Mai 2011, 20.15 Uhr
  • Montag, 10. Dezember 2011, 20.15 Uhr